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   OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09   

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https://dejure.org/2009,22802
OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09 (https://dejure.org/2009,22802)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24.09.2009 - 9 WF 287/09 (https://dejure.org/2009,22802)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 24. September 2009 - 9 WF 287/09 (https://dejure.org/2009,22802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegung eines begründeten Anfangsverdachts durch den als Vater geltenden Mann als Voraussetzung für die Erfolgsaussichten einer Vaterschaftsanfechtungsklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1599; ZPO § 114 S. 1
    Anforderungen an die Darlegung des Anfangsverdachts für eine Vaterschaftsanfechtungsklage; Berücksichtigung eingeräumten Mehrverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1174
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 23.10.2003 - 15 UF 33/03

    Beginn der Vaterschaftsanfechtungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Es genügt, wenn sie bei objektiver Betrachtung geeignet sind, Zweifel an der Vaterschaft zu wecken und die Möglichkeit der nichtehelichen Abstammung als nicht ganz fernliegend erscheinen zu lassen (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 480 ).

    Es müssen also nähere Angaben insbesondere zu Ort und Zeit des Mehrverkehrs gemacht werden (OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 480 ).

  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Für die Erfolgsaussichten einer Vaterschaftsanfechtungsklage gemäß § 1599 BGB im Sinne von § 114 ZPO ist es erforderlich, dass der als Vater geltende Mann einen begründeten Anfangsverdacht darlegt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2007, 441, 447; BGH, FamRZ 2006, 686, 687; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 151 ).
  • BGH, 01.03.2006 - XII ZR 210/04

    Gerichtliches Abstammungsgutachten auch dann verwertbar, wenn es nicht hätte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Für die Erfolgsaussichten einer Vaterschaftsanfechtungsklage gemäß § 1599 BGB im Sinne von § 114 ZPO ist es erforderlich, dass der als Vater geltende Mann einen begründeten Anfangsverdacht darlegt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2007, 441, 447; BGH, FamRZ 2006, 686, 687; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 151 ).
  • BGH, 12.01.2005 - XII ZR 60/03

    Anfechtung der Vaterschaft kann nicht auf heimlich eingeholten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Die mangelnde äußerliche Ähnlichkeit zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind kann - jedenfalls in aller Regel - einen Anfangsverdacht nicht begründen (BGH FamRZ 2005, 342 ).
  • OLG Brandenburg, 13.10.2005 - 10 WF 243/05

    Prozesskostenhilfe: Voraussetzungen der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Für die Erfolgsaussichten einer Vaterschaftsanfechtungsklage gemäß § 1599 BGB im Sinne von § 114 ZPO ist es erforderlich, dass der als Vater geltende Mann einen begründeten Anfangsverdacht darlegt (Bundesverfassungsgericht FamRZ 2007, 441, 447; BGH, FamRZ 2006, 686, 687; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 151 ).
  • OLG Köln, 26.04.2004 - 14 WF 82/04

    Mangelnde Erfolgsaussicht der Vaterschaftsanfechtungsklage bei bloßer Bezugnahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 24.09.2009 - 9 WF 287/09
    Erforderlich ist vielmehr, dass neben der Einräumung des Mehrverkehrs auch Einzelheiten dazu dargetan werden, dass die Kindesmutter anderweitigen Geschlechtsverkehr gerade innerhalb der Empfängniszeit behauptet bzw. andere Männer dafür benannt hat (OLG Köln, FamRZ 2005, 43 ).
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